Kante des Nordens 40cm x 60cm Rahmen Silber matt
Beschreibung
Fotografie mit Passepartout und Magnetrahmen von der Firma Halbe. Das Bild wird handsigniert geliefert. Magnetrahmen: Farbe Silber matt.
Glas: Plexiglas, Abmessung 40cm x 60cm. Passepartout: Farbe weiss.
Auflage 25
Die Aufnahme führt den Blick von unten nach oben – vom kühlen, strukturierten Sand über filigranes Dünengras hin zum mächtigen Roten Kliff, dessen raue Abbruchkante die Kraft der Elemente offenbart. Darüber spannt sich ein dramatischer Winterhimmel: Oben dunkel und schwer, in der Mitte aufbrechend zu hellem Licht, das am oberen Rand fast golden schimmert. Ein Dezembermorgen um 11 Uhr, eingefangen in all seiner stillen Dramatik zwischen Erde, Wind und Licht.
Profil:
Das rechtwinklige Profil ist schmal und kantig, für eine geradlinige und zeitlose Einfassung des Bildes.
Farbe: Silber matt
Der Klassiker unten den Aluminiumrahmen: Silber matt stellt das Bild in den Mittelpunkt und passt sich dem Bildumfeld meist unauffällig an. Matte Eloxal-Oberfläche.
Glas: Plexiglas matt/glänzend kratzfest
Die robuste PLEXIGLAS® Variante mit Oberflächenvergütung gegen die allgemein bekannte Kratzempfindlichkeit von Acrylgläsern. Selbst gegenüber Chemikalien hat es ein Plus an Beständigkeit. Das Glas ist einseitig beschichtet und schützt das Bild im Rahmen wahrlich dauerhaft glänzend.
Dieser Rahmen lässt sich problemlos magnetischen Öffnen und Schließen. So können flache Arbeiten auf Papier von vorne eingelegt werden. Ganz ohne Verrutschen oder Werkzeug.
Zusätzlichen Schutz vor UV Strahlen.
Für schnelles und sicheres Aufhängen im Querformat oder Hochformat ist der Magnetrahmen hinten an allen vier Seiten – je nach Größe – mit einem oder drei Aufhängelöchern versehen. So kann an einem oder zwei Punkten direkt an der Wand oder an Seilen befestigt werden. Zum Schutz der Wand und für die Luftzirkulation halten vier Filzpunkte in den Ecken den Abstand.
⚠️ Hinweis: Dieses Produkt wird individuell nach Ihrer Bestellung angefertigt. Ein Widerruf ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
